Der Epikurismus wird heute als Vorläuferethik des modernen Kontraktualismus angesehen, dieser seinerseits als Teil der Pflicht- bzw. Willensethik. Für diese – also für die deontologische Ethik (von griech. ‚deos‘, ‚Pflicht‘) – ist ‚gut‘ keine Eigenschaft einer Handlung oder deren Folgen, sondern der Absichten und des Willens der/des Handelnden. Ihr berühmtester und zugleich wirkmächtigster Protagonist ist Immanuel Kant. Dessen Selbstgesetzgebung des Willens – formuliert im kategorischen Imperativ – wird aber auch weit über den Kreis der (strengen) Pflicht-/Willensethiken hinaus – etwas in der Diskursethik von J. Habermas oder in der Gerechtigkeit-als-Fairness-Ethik von J. Rawls – als bleibend gültige Referenzquelle  genutzt.

Epikur gilt als „Vater des Kontraktualismus“. Platon hatte das Gute in einem natürlichen Charakter- bzw. Seelenbereich, Aristoteles im naturgemäßen Streben verortet. Beide waren von einer harmonischen Ordnung zwischen Natur (‚physis‘) und Moral (‚ēthos‘) bzw. Gesetz (‚nomos‘) ausgegangen. Hierin stießen sie bereits in der Antike auf Widerspruch, vor allem seitens der Sophisten und Epikureer: Die moralische und rechtliche Gesellschaftsordnung resultiere keineswegs aus einer vorgegebenen Vernunft- und Naturordnung, sondern lediglich aus zwischenmenschlichen Vereinbarungen, aufbauend auf rationalen Abwägungen und willkürlichen Interessen. „Gerechtigkeit ist nicht etwas an und für sich Seiendes, sondern ein im Umgang miteinander […] abgeschlossener Vertrag, einander nicht zu schädigen und sich nicht schädigen zu lassen“ (Epikur, Entscheidende Lehrsätze XXXIII). Oder: „Die Ungerechtigkeit ist nicht an und für sich ein Übel, sondern nur durch die […] Furcht, es werde misslingen, den für solche Angelegenheiten eingesetzten Strafrichtern verborgen zu bleiben“ (Epikur, Entscheidende Lehrsätze XXXIV).