Da sind sie wieder, die Könige der Angst. Die Könige also, die Angst haben. Und die Könige derer, denen sie Angst machen. Da sind sie wieder, die blau Gebräunten und die schwarz Gebläuten. Mit welch Leichtigkeit, mit welch Dreistigkeit: Sie sagen Sätze, die vor nicht allzu langer Zeit – ja, es ist noch gar nicht so lange her – zu sagen undenkbar, und wenn nicht undenkbar, so doch unsagbar gewesen wären. Wobei sie natürlich weder etwas zu denken geben noch etwas zu sagen haben. Aber sie wirken: Erst wird gesprochen, dann wird getan. Das, was lange genug gesprochen und in der Mimikry des – um Österreich oder um was auch immer – Besorgten unwidersprochen gesprochen wird, erhält den Anschein des Normal-Erlaubt-Gewöhnlichen. Es verselbstständigt sich zum Regelfall, es wird zum düsteren Allgemeingut (und ist jetzt nicht mehr nur das Sondergut der blau Gebräunten und schwarz Gebläuten). Fern zu stehen scheint das Gesagte dann davon, überhaupt einer Prüfung zu bedürfen, eines Abgleichs mit den Fakten, einer Kontrolle der Widerspruchsfreiheit.

Die Könige der Angst. Sie haben Angst. Sie machen Angst.

Eine Handvoll Höchstrichter solle doch nicht über Dinge entscheiden, die eigentlich gewählten Volksvertretern vorbehalten sind. So der Vize-Kanzler der Republik Österreich, K. H. S., am Donnerstag, 07. März 2019 in der Zeit im Bild, 22.00 , zustimmend einen „Rechtsexperten“ Prof. Welser zitierend (einen 80-jährigen und 2007 emeritierten Juristen der Universität Wien – Ordinarius für Bürgerliches (!) Recht): „Das zeigt schon auf, warum dies der Grund ist“ (K.H.S.). Anlassfall dieser KHS-Grundsatzäußerung: Die Karfreitagsregelung, von der K. H. S. behauptet, dass die „Arbeiterkammer eine Klage eines Atheisten beim Europäischen Gerichtshof unterstützt hat, wo in Folge man offenbar für die 3,6 % evangelisch Gläubigen den Feiertag neidisch gewesen ist.“ Und dass die Regierung nun lediglich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt habe. Was natürlich beides Blödsinn, Lüge und KHS-Niedertracht ist. Geklagt wurde nicht aus Neid, sondern auf Nicht-Diskriminierung der 96,4% Nicht-Evangelischen, mit dem Ziel, auch für diese den freien Karfreitag-Feiertag zu erwirken. Und die Regierung hat das Urteil nicht umgesetzt, sondern es – wie in der 2. Republik selbstverständlich – anerkannt, und hat dann – in üblicher Wirtschaftshörigkeit, so doch – frei die Variante „Kein Feiertag für niemanden“ gewählt. Möglich und rechtskonform wäre auch gewesen „Ein Feiertag für jeden“ (was ja auch lange Zeit Regierungslinie war).

Wie dem auch sei: Eine Handvoll Höchstrichter sollte doch nicht über Dinge entscheiden, die eigentlich gewählten Volksvertretern vorbehalten sind. Kaum gehört, schon verstanden: K. H. S. bereitet den Weg in eine Republik, die eben dieses nicht mehr ist. Weder eine zweite Republik noch überhaupt eine Republik. Sondern die freiheitliche, die ‚dritte Republik‘. Ein Führerstaat. K. H. S. verabschiedet die Republik. Denn K. H. S. verabschiedet den Rechtsstaat, verneint die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die ihrerseits in den Grund- und Freiheitsrechten begründet ist: Ein Gericht soll nicht mehr zu sagen haben als das Parlament. So K. H. S. Das bebrillte Redhaus und gehetzte Atemlöschen macht also das, von denen er und sein Kleiner – nein, ich meine nicht den, sondern den H. K. – doch sagen, dass in Präventivhaft zu nehmen sei, wer solches sagt und solches fordert. Mit dem Unterschied jedoch, dass KHHK vorsorglich Inländer hiervon ausnehmen wollen. Müssten sich sonst ja selbst einweisen.

Die Könige der Angst. Sie haben Angst. Sie machen Angst.

Einweisen? Ins Gefängnis wird man verbracht, die Haft anzutreten. Eingewiesen wird man in die Anstalt. In die Anstalt wird man eingewiesen, die jene der Irren ist. Sei es drum: Antreten – verbringen – einweisen. Beide. KHHK als Nachbarn (der Zellen, die ja jene sowohl der Haft als auch der Anstalt sind).

Die Könige der Angst. Sie haben Angst. Sie machen Angst.

Das Königreich der Angst. Keine Republik.